Unsere Pachtmodelle bei Windkraftnutzung
Modell 1 – Feste Pacht
Während der 25-jährigen Laufzeit erhalten Sie eine feste monatliche Pacht, die unabhängig von den tatsächlichen Erträgen der Anlage an Sie gezahlt wird. Die feste Pacht gibt Ihnen maximale Planungssicherheit, liegt jedoch regelmäßig unter dem Ertrag einer variablen Pacht gemäß Pachtmodell 2.
Hinweis: Von einer durchschnittlichen 2Megawatt-Windanlage ausgehend erhält der Verpächter – abhängig von der Eignung der Standortes – eine monatliche Pacht in Höhe von mindestens 1500 Euro monatlich.
Modell 2 – Variable Pacht
Sie erhalten einen fixen Prozentsatz vom Umsatz der Anlage als jährliche Pacht. Die genaue Pachthöhe richtet sich nach der Rentabilität der Anlage und ist somit leistungsabhängig.
Hinweis: Die variable Pacht liegt über die gesamte Laufzeit regelmäßig höher als die feste Pacht gemäß Pachtmodell 1, unterliegt jedoch jährlichen Schwankungen, da die variable Pacht sich an der tatsächlichen Rendite der Anlage berechnet.
Modell 3 – Einmalige Zahlung
Auf Wunsch erhalten Sie eine einmalige Zahlung bei Installation der Anlage. Dabei wird eine feste Pacht bei Inbetriebnahme der Anlage für die gesamte Laufzeit abgezinst an Sie ausgezahlt.
Hinweis: Die einmalige Zahlung der Pacht eignet sich insbesondere dann, wenn Sie selbst einen Investitions- oder Finanzbedarf haben. Die Höhe der einmalige Zahlung der Pacht ist von der Leistung der Anlage und dem Standort abhängig. Bei einer 2Megawattanlage und einem durchschnittlich geeigneten Standplatz ist die einmalige Zahlung regelmäßig 6-stellig (> 100.000.– Euro).
Modell 4 – Beteiligunge an der Anlage
Auch eine Beteiligung an der Betriebsgesellschaft ist möglich. Ganz ohne Kapitaleinsatz werden Sie so Mitunternehmer der Windenergieanlage und profitieren von der erwirtschafteten Rendite bzw. den jährlichen Ausschüttungen.
Modell 5 – Einmalige Abschlagszahlung & feste Pacht
Einmalige Abschlagszahlung für die ersten 10 Jahre und feste Pacht für den Rest der Laufzeit . Bei Inbetriebnahme der Anlage zahlen wir Ihnen die erwarteten fixen Pachtzahlungen abgezinst als Einmalzahlung für die ersten 10 Jahre aus. Ab dem 11. Jahr erhalten Sie dann die feste Pacht aus Variante 1.